Archiv der Kategorie: OLG Koblenz

OLG Koblenz: Eine Mauer ist kein Zaun und ein Gebäude auch nicht

Man muss es  nicht groß dramatisieren. Also: Eine ein Grundstück einfriedende freistehende Mauer ist kein Zaun im Sinne der für Wohngebäudeversicherungen häufig verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen VGB 88 und zum Gebäude an sich gehört es auch nicht, auch nicht als Zubehör. So hat es das OLG Koblenz mit Urteil vom 23.09.2011, Az. 10 U 148/11, auf die Klage eines Versicherten entschieden, der nicht eigens in seinen Versicherungsschein hat aufnehmen lassen, das neben dem versicherten Wohngebäude sowie dazu gehörenden Zäunen, Müllboxen, Hundezwinger, Geräteschuppen und Gartenhäuschen bis jeweils 15 m² Grundfläche sowie Garagen/Carport auch einfriedende Mauern mit versichert seien. Rechtsrat aus Spandau: Gucken Sie doch mal auf Ihren Wohngebäudeversicherungsschein, ob alles aufgezählt ist, … Weiterlesen

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Versicherungsrecht: Feuer, Erde, Unfallschaden

Feuer: Wer Feuerwerkskörper entzündet und in seinen Keller wirft, um eine Katze zu vertreiben, handelt grob fahrlässig im Sinne von § 81 Abs. 2 VVG, wenn er weiß, daß im Keller gleich an der Treppe ein Holzschrank und leicht brennbare Kleidungsstücke lagern, OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2011 – 4 W 12/11. Eine Nullquote ist bei solcher Ignoranz möglich. Erde: Ein Erdfall, der in den Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung als “naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen” bestimmt wird, liegt nicht vor, wenn der Bodenuntergrund austrocknet und sich deshalb senkt, OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 – 10 U 1319/10. Unfallschaden: Der Kaskoversicherer muss für Schäden zahlen, die das Fahrzeug infolge von Unfällen … Weiterlesen

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Freitag: OLG-Rechtsprechung zum Autokauf

Der Beschluss ist schon mehr als ein Jahr alt, quasi hochbetagt, aber das OLG Frankfurt, 17.06.2010, 4 W 12/10, hat so schön gerechnet, gewertet und geurteilt, das eine hübsche kleine Blaupause daraus geworden ist: Wie wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, wenn sich nach vier Jahren plötzlich ein verschwiegener Vorschaden zeigt? Wie ist der Wert der Nutzung des Fahrzeugs zu berechnen, wie die Verzinsung des Kaufpreises? Wer muss für den zwischenzeitig eingetretenen “Wildschaden” zahlen? Da sind (fast) keine Fragen mehr offen! Hoffentlich ohne anwaltliche Hilfe hat ein Leasingnehmer 2009 “die Wandelung” des Fahrzeugkaufvertrags erklärt. So nannte man bis zum Anfang des Jahrtausends das Begehr auf Rückabwicklung des Kaufs. Leider ging noch mehr … Weiterlesen

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