Archiv der Kategorie: Unfallversicherung

BGH: Prozentrechnen bei rumpfnäheren und rumpfferneren Gliedern

Unfallversicherungen versprechen für den Fall der unfallbedingten Invalidität Geldleistungen, dessen Höhe sich nach den sogenannten Gliedertaxen bemisst. Je schwerer die Unfallfolgen sind, desto mehr Geld wird bezahlt, wobei durchaus absichtlich schematisch vorgegangen wird. Eine Gliedertaxe kann zum Beispiel so aussehen: Verlust oder Funktionsverlust eines Arms im Schultergelenk 70% eines Arms bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65% eines Arms unterhalb des Ellenbogengelenks 60% einer Hand im Handgelenk 55% eines Daumens 20% eines Zeigefingers 10% eines anderen Fingers 5% Mehr als 100% Invalidität gibt es allerdings nicht. Ein Geschädigter, der sich die Schulter und die Hand verletzt hatte, wollte sinngemäß “70% Schulter + 55% Hand = 125%”, also 100% Invalidität rechnen. Der Bundesgerichtshof … Weiterlesen

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BGH: Prozentrechnen in der Unfallversicherung (“Da haben Sie dann zehnfache Progression!”)

Der Fall: Ein seit vielen Jahren Unfallversicherter erlitt im Januar 2005 einen Skiunfall, dabei verletzte er sich am rechten Bein, Invaliditätsgrad 21 Prozent. Im Februar 2006 stürzte er erneut, Glatteis, wieder das rechte Bein, Invaliditätsgrad steigt von 21 auf 42 Prozent. Der Unfallversicherer hat in einer Progressionsstaffel für den Fall eines Invaliditäsgrades von über 25 Prozent die Versicherungssumme erweitert. Wer sich mal um eine Unfallversicherung bemüht hat, kennt dieses Argument: “Da haben Sie dann die zehnfache Progression – bei uns bekommen Sie also, wenn das Bein ab ist, nicht 70 Prozent der Versicherungsleistung, sondern 700 Prozent” Das Problem: Der Versicherer argumentierte jetzt, jeder Unfall sei für sich zu betrachten und … Weiterlesen

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