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Rechtsanwalt Robert Leisner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ort: Berlin-Spandau
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BGH: Prozentrechnen bei rumpfnäheren und rumpfferneren Gliedern
Unfallversicherungen versprechen für den Fall der unfallbedingten Invalidität Geldleistungen, dessen Höhe sich nach den sogenannten Gliedertaxen bemisst. Je schwerer die Unfallfolgen sind, desto mehr Geld wird bezahlt, wobei durchaus absichtlich schematisch vorgegangen wird. Eine Gliedertaxe kann zum Beispiel so aussehen: Verlust oder Funktionsverlust eines Arms im Schultergelenk 70% eines Arms bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65% eines Arms unterhalb des Ellenbogengelenks 60% einer Hand im Handgelenk 55% eines Daumens 20% eines Zeigefingers 10% eines anderen Fingers 5% Mehr als 100% Invalidität gibt es allerdings nicht. Ein Geschädigter, der sich die Schulter und die Hand verletzt hatte, wollte sinngemäß “70% Schulter + 55% Hand = 125%”, also 100% Invalidität rechnen. Der Bundesgerichtshof … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Bundesgerichtshof, Gerichtsentscheidung, Unfallversicherung, Versicherungsrecht
Verschlagwortet mit AGB, AUB, AVB, Gliedertaxe, Invalidität, Klauseln, Unfallversicherung
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