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BGH: Wie man eine Lebensversicherung nicht pfändet

Der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann man eine Menge entnehmen, dabei selten, wie es geht und oft, wie es nicht geht. Mit Urteil vom 12.10.2011, Az. IV ZR 113/1o hat der Bundesgerichtshof mal wieder gezeigt, wie es nicht geht, nämlich eine Lebensversicherung zu pfänden. Was war passiert? Der Ehemann der Klägerin hatte bei einem Lebensversicherer eine Kapitallebensversicherung aufgebaut, für die er seinen Kindern ein widerrufliches Bezugsrecht einräumte. Bezugsrecht bedeutet, wenn der Versicherungsfall (Tod oder Ende der Laufzeit) eintritt, sollten die Kinder die Versicherungsleistung bekommen, widerruflich bedeutet, daß der Ehemann diese Bestimmung frei ändern kann. Nachdem er sich bei einer Bank verschuldet hatte und nicht zahlen konnte, pfändete die Bank den Anspruch auf Auszahlung der … Weiterlesen

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