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BGH: Zum Reparaturkostenersatz trotz gutachterlicher Feststellung der Reparaturunwürdigkeit

Sortieren wir noch einmal die Reparaturkostenansprüche nach Verkehrsunfall, Fallgruppe Gutachten kalkuliert Reparaturkosten auf mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Wiederbeschaffungswert meint die Kosten, die der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein Fahrzeug zu verschaffen, das seinem Fahrzeug vor dem Unfall entspricht. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Schadensbeseitigung, darf aber nicht mehr Kosten aufwenden, als wirtschaftlich vertretbar. Zur klären ist also, wann eine Reparatur entgegen Gutachten wirtschaftlich vertretbar ist. Grundsatz: Die Reparatur eines Fahrzeugs lässt sich wirtschaftlich nicht vertreten, wenn die Kosten dafür gutachterlich auf mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kalkuliert worden sind. Denn dann trägt die Begründung für die Aufwendung höherer Kosten als die Kosten der Wiederbeschaffung nicht mehr: man … Weiterlesen

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