Schlagwort-Archive: Wiederbeschaffungswert

BGH: Zum Reparaturkostenersatz trotz gutachterlicher Feststellung der Reparaturunwürdigkeit

Sortieren wir noch einmal die Reparaturkostenansprüche nach Verkehrsunfall, Fallgruppe Gutachten kalkuliert Reparaturkosten auf mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Wiederbeschaffungswert meint die Kosten, die der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein Fahrzeug zu verschaffen, das seinem Fahrzeug vor dem Unfall entspricht. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Schadensbeseitigung, darf aber nicht mehr Kosten aufwenden, als wirtschaftlich vertretbar. Zur klären ist also, wann eine Reparatur entgegen Gutachten wirtschaftlich vertretbar ist. Grundsatz: Die Reparatur eines Fahrzeugs lässt sich wirtschaftlich nicht vertreten, wenn die Kosten dafür gutachterlich auf mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kalkuliert worden sind. Denn dann trägt die Begründung für die Aufwendung höherer Kosten als die Kosten der Wiederbeschaffung nicht mehr: man … Weiterlesen

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BGH: Reparaturkosten jenseits der 130-Prozent-Grenze

Den Juristen der Versicherungswirtschaft steht sicher jedesmal der Schweiß auf der Stirn, wenn der Bundesgerichtshof über die Erstattung von Reparaturkosten entscheidet, die über den Wiederbeschaffungsaufwand hinausgehen. Die von der Rechtsprechung dazu aufgestellten Voraussetzungen sind noch nicht völlig geklärt. Jetzt ist es wieder  passiert: Am 14. Dezember 2010 hat der BGH (VI ZR 231/09) entschieden, daß ein Geschädigter auch dann die konkret angefallenen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert verlangen kann, wenn der Sachverständige die Reparaturkosten auf mehr als 130 Prozent geschätzt hat, nämlich dann, wenn der Geschädigte fachgerecht und wie vom Sachverständigen kalkuliert (also wohl vollständig) repariert hat und dabei unter dem Wiederbeschaffungswert geblieben ist. Damit erhöht sich die Komplexität der Abrechnung. … Weiterlesen

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BGH: Wirtschaftlichkeit einer Fahrzeugreparatur wegen Rabatts?

Da ich grandios daran gescheitert bin, die Einzelheiten des Fahrzeugschadensausgleichs in einer Darstellung zu geben, muss es jetzt erst einmal Schritt für Schritt gehen. Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 08.02.2011 (VI ZR 79/10) auf den ersten Blick mal wieder Abrechnungstricks einen Riegel vorgeschoben: Wenn der Gutachter Reparaturkosten von mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswert ermittelt, kann der Geschädigte (Nachtrag vom 22.04.2012: ohne weiteres) mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand auch dann nicht verlangen, wenn er vollständig und fachgerecht repariert und mit den Reparaturkosten entgegen dem Gutachten konkret innerhalb der 130 Prozent bleibt. Der Geschädigte hatte nach Erhalt eines Gutachtens, aus dem sich ergab, daß das Fahrzeug nicht reparaturwürdig ist, weil die … Weiterlesen

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